PHILEMON | Vergebung und Versöhnung

PHILEMON | Vergebung und Versöhnung

Im Philemonbrief bittet der gefangene Apostel Paulus den wohl durch ihn zum Glauben gekommenen Christen Philemon, einen von ihm weggelaufenen und schuldig gewordenen Sklaven namens Onesimus („Der Nützliche“) die Schuld in Christus zu vergeben, ihn als inzwischen (ebenfalls durch Paulus) bekehrten Christen als Bruder im Herrn aufzunehmen und möglichst zugunsten einer Mitarbeit bei Paulus aus dem Sklavenstand zu entlassen.

Dieser Brief ist ein wunderbares Vorbild, wie ein reifer Christ zwei tief entfremdete Menschen sehr unterschiedlichen Standes im gemeinsamen Glauben in Christus und mittels christlicher Vergebung und Versöhnung zusammenführen will. Offenbar kennt Paulus beide Männer persönlich sehr gut, sie mögen beide durch ihn zum Glauben gekommen sein (V 10;19b). Philemon war ein reicher Sklavenbesitzer, in dessen Haus sich eine christliche Gemeinde versammelte, zu der wohl auch Appia und Archippus gehörten.

Paulus geht so vor: zuerst lobt er Philemons christliche Liebe und seinen tätigen, wohltuenden Glauben (V 4-7). Dann trägt Paulus sein Anliegen vor (V 8-21) und formuliert es als feine, herzliche Bitte, denn er wollte, dass Philemons Antwort freiwillige sei (V 8-12.17). Paulus argumentiert ans Herz Philemons: das neue Band der Bruderschaft im gemeinsamen Glaubens an Christus verband sie nun alle drei als geliebte Brüder (V 13-16). Da aber noch Schuld die Beziehung von Onesimus zu Philemon belastete, nimmt Paulus diese in vorbildlicher Weise (christusähnlich!) auf sich und investiert sein „Guthaben“ als Evangelist des Philemon (V 18-21). Philemon sollte nun auch in Glauben und Liebe vergeben.

Im Schlusswort wird deutlich, wie gut die Beziehung von Paulus zu Philemon ist: er will dort bald persönlich vorbei kommen und sendet herzliche brüderliche Grüße von seinen Mitarbeitern sowie einen Segen an die Christen dort.

Der Autor Paulus (V 1.9.19) schreibt aus der Gefangenschaft (V 1.9.23) mit Timotheus und anderen Mitarbeitern an Philemon und z.T. namentlich an die Gemeinde in dessen Haus.